Ein Gebrauchtwagenhändler bot einen Opel Tigra im Internet für 2.800 Euro an. Das Fahrzeug bezeichnete er als „unfallfrei“. Der Händler übernahm bei Vertragsschluss die Mindestgewährleistung von einem Jahr. Nach Ablauf eines Jahres stellte der Käufer fest, dass der Wagen einen schweren Heckschaden erlitten hatte. Er verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Händler bestritt den Vorschaden