Wer den Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit einem qualifizierten Ergebnis (Gesamtnotendurchschnitt aus Berufsausbildungs- und Berufsschulabschlusszeugnis mindestens 2,5) und eine nachfolgende, mindestens zweijährige Berufsausübung nachweisen kann, dem steht ein Anspruch auf Zulassung zum Universitätsstudium auch ohne Abitur zu. Allerdings muss die berufliche Ausbildung einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem begehrten Studiengang aufweisen. Einen derartigen Zusammenhang verneinte das