In den meisten Fällen wird in der Praxis bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen der Unterhaltsbedarf nach der sogenannten Quotenmethode ermittelt. Hiervon kann das Familiengericht bei einem sehr hohen Einkommen des Unterhaltspflichtigen abweichen und einen angemessenen Unterhalt (hier für die getrennt lebende Ehefrau) festlegen. Die Höhe des Unterhalts hat sich stets an den Einkommensverhältnissen zu orientieren. Hierüber hat