Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Rechtmäßigkeit von durch vorformulierten Bestimmungen von Banken geregelte laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Unternehmern befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie einer Inhaltskontrolle rechtlich nicht standhalten. Eine Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß