Ein Mieter von Geschäftsräumen ist seinem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Erlass eines Räumungsurteils gegen ihn vorhersehen kann und er die Räume vertragswidrig untervermietet, um die Vollstreckung zu verhindern oder zu erschweren. In dem konkreten Fall hatte der Geschäftsführer der Mieterin, einer GmbH, kurz vor der Vollstreckung einen Untermietvertrag mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossen.