Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat vor dem Bundesgerichtshof eine für die Branche weitreichende Schlappe hinnehmen müssen. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Der Urheber eines Werkes hat nach dem Gesetz einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn