Kann ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer vor seinem Wechsel in eine Teilzeittätigkeit den ihm während der vollzeitigen Beschäftigung zustehenden Urlaub nicht (vollständig) nehmen, darf nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung nicht im Verhältnis der Arbeitszeitverringerung gekürzt werden. Bisher galt nach §