Allein der Betrieb einer Internetseite, die von ihrer Aufmachung her bei Verbrauchern den Eindruck erweckt, es könnten kostenfrei Programme heruntergeladen werden, die ohnehin kostenlos im Internet verfügbar sind, und durch die Besucher durch Täuschung zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnementvertrages über 24 Monate veranlasst werden sollen, stellt einen versuchten Betrug dar. Ein Rechtsanwalt, der im Auftrag