Bietet ein Internethändler im Handel mit privaten Endkunden als Versandart auch den „versicherten Versand” der Ware an, handelt er irreführend und damit wettbewerbswidrig. Das Landgericht Hamburg begründet dies damit, dass der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB im Versandhandel mit Verbrauchern stets das Versandrisiko trägt. Bei dem Angebot des „versicherten Versands” könnte daher der