Presseorgane sind unter Beachtung der von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung durchaus berechtigt, über einen Tatverdächtigen zu berichten. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Rechte dem Betroffenen zustehen, wenn sich der gegen ihn erhobene Tatverdacht als unbegründet erweist. Der Betroffene soll bei späterer Ausräumung des Verdachts und Fortwirken der