Ist der Auftraggeber erst kurz vor oder nach Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe in der Lage, die Unterkriterien und/oder ihre Gewichtung festzulegen, so muss er dies den Bietern nachträglich bekannt geben, sofern die Kenntnis die Angebotsgestaltung beeinflussen kann. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den Bietern Gelegenheit zu einer Änderung und Anpassung der Angebote zu geben.