Preisvergleichende Werbung ist im Einzelhandel tägliche Praxis. Meist werden auf Plakaten und in Anzeigen Preise durchgestrichen und durch günstigere ersetzt. Diese Werbeart ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der durchgestrichene Preis von dem Händler vorher auch tatsächlich verlangt wurde. Der Bundesgerichtshof stellt nun klar, dass auch im Internethandel die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis, dem