Der Erwerber eines Bürogebäudes schloss im Rahmen der Gebäudesanierung und des Umbaus in ein Studentenwohnheim im Jahr 2001 mit einem Versorgungsunternehmen neben einem Energieberatungsvertrag einen Vertrag über die Planung einer in die Fassade integrierten Fotovoltaikanlage und deren Bauüberwachung. Nach Fertigstellung stellte sich heraus, dass die Anlage nicht den im Energieberatungsbericht prognostizierten Ertrag erbrachte. Im Jahr