Das Landgericht Frankfurt am Main hat es der Deutschen Telekom Medien GmbH untersagt, auf ihren Internetseiten unter www.dasoertliche.de sowie www.gelbeseiten.de einen Button mit der Bezeichnung „online buchen“ bzw. „Hotelbuchung“ bereitzuhalten, der auf die Buchungsmaschine des Hotelbuchungsportals HRS verlinkt ist, wo der Nutzer sodann über Eingabefelder unter anderem nach Hotels recherchieren, sich diese anzeigen lassen und