Dem Vermieter steht nach § 562 BGB für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zu. Der Bundesgerichtshof bejahte das Vermieterpfandrecht auch für Fahrzeuge des Mieters (hier Lkws eines Unternehmens), die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Das Pfandrecht erlischt jedoch, wenn das Fahrzeug für die Durchführung einer