Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internethändlers mit dem Wortlaut „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ ist gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Diese Vorschrift soll vertragliche Bestimmungen verhindern, durch die sich ein Händler unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen u.a. zur Erbringung seiner Leistung vorbehält. Der hier vom Oberlandesgericht Bremen bejahte Verstoß gegen