Ein Internethändler bot ausdrücklich den Versand in ganz Europa an, ohne jedoch im Einzelnen die Versandkosten ins Ausland anzugeben. Er wurde deshalb von einem Konkurrenten abgemahnt. Trotz des vorliegenden Wettbewerbsverstoßes wurde die Klage des Konkurrenten abgewiesen. Das Landgericht Bochum hielt die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen nach § 8 Abs. 4 UWG für unzulässig, da sie