Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudiovertrag außerordentlich zu kündigen. Damit wird in der bislang uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte zu dieser Frage endgültig für Klarheit gesorgt. Begründet wird die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Gründe für einen Wohnsitzwechsel – sei er auch berufs- oder