Der Verband Wirtschaft im Wettbewerb e.V. beanstandete, dass der Kaffeeröster Tchibo auf seiner Internetseite Versicherungsverträge vermittelt, ohne hierfür die erforderliche gewerberechtliche Genehmigung zu haben und ohne seinen gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen. Tchibo behauptete demgegenüber, lediglich Kontakte zwischen den potenziellen Versicherungsnehmern und einem Versicherungsvermittler herzustellen. Bei der Beurteilung, ob dies zutrifft oder tatsächlich eine Versicherungsvermittlung vorliegt, stellte