Für den Umfang der Pflichten des Vermittlers von Versicherungen in Bezug auf den Kunden kommt es wesentlich darauf an, ob er als Versicherungsmakler oder -vertreter tätig wird. Den Versicherungsmakler treffen weitergehende Pflichten als den Versicherungsvertreter. Er ist beispielsweise verpflichtet, „seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zugrunde zu