Stirbt ein Rentenversicherter innerhalb eines Jahres nach der Heirat, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die Ehe zur Versorgung des Partners geschlossen wurde. Dann wird keine Witwenrente gewährt. Hiervon ist für das Sozialgericht Stuttgart auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn das Paar 25 Jahre lang zusammengelebt hat, die Eheschließung jedoch erst vier Tage vor