Eine zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung, die bei der Altersgrenze für die Befristung von Arbeitsverhältnissen auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellt, ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden, soweit hiervon Arbeitnehmer ausgenommen sind, mit denen arbeitsvertraglich eine anderslautende Regelung vereinbart wurde. Allerdings muss eine solche Betriebsvereinbarung