Der Hersteller von Schulranzen und Taschen der Marke Scout untersagte einem Vertragshändler den Vertrieb seiner Produkte über eBay. Das Landgericht Mannheim bejahte ein berechtigtes Interesse des Herstellers, den Onlineverkauf durch entsprechende Händlerbedingungen zu unterbinden, da die Internetplattform ein Fachgeschäft mit entsprechender Beratung nicht ersetzen kann (AZ 7 O 263/07 Kart). Hält sich ein Vertragshändler nicht