Nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Ohne diese Zustimmung wird der Kaufvertrag nicht wirksam. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich nun mit der in der juristischen Praxis umstrittenen Frage auseinanderzusetzen, ob eine wirksame Verwalterbestellung lediglich zum Zeitpunkt der Abgabe der Zustimmung oder auch dann noch vorliegen muss,