Ein wartepflichtiger Fahrer brachte innerorts seinen Pkw wegen der Sichtbehinderung durch ein parkendes Fahrzeug erst zum Stehen, als der Wagen teilweise in die Vorfahrtsstraße hineinragte. Ein bevorrechtigter Autofahrer konnte nicht mehr bremsen und fuhr in den stehenden Wagen hinein. Im darauffolgenden Gerichtsverfahren über die Haftungsverteilung stellte ein Unfallsachverständiger fest, dass der Vorfahrtsberechtigte zum Unfallzeitpunkt mit