Wird ein Linksabbieger durch eine Lücke in einer Fahrzeugschlange auf der Gegenfahrbahn durchgewinkt, darf er sich nicht darauf verlassen, dass sich alle Fahrzeuge des Gegenverkehrs an die Verkehrsregeln halten. Kollidiert das links abbiegende Fahrzeug mit einem die Fahrzeugschlange verbotswidrig auf der rechten Busspur überholenden Kfz, trifft beide Fahrer ein hälftiges Mitverschulden. Aus dem Vorfahrtsverzicht des