Die zuständige ARGE hatte einem Arbeitslosen die Gewährung von Arbeitslosengeld II (Alg II) versagt, weil dieser sich geweigert hatte, eine Kontenübersicht und die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Er hielt das Verlangen der Arbeitsbehörde für unangemessen und unverhältnismäßig, weil er zuvor bereits über 13 Monate Sozialhilfeleistungen erhalten und in seinem Fortzahlungsantrag angegeben habe, in