Vorschriftsmäßiges Parken auf markierten Parkflächen setzt voraus, dass sich das Fahrzeug insgesamt innerhalb der weißen Parkflächenmarkierungen befindet. Parken auf der Parkflächenmarkierung ist zwar für sich genommen nicht stets ordnungswidrig. Werden dadurch jedoch andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann das Fahrzeug auf Veranlassung der Polizei „umgesetzt“ werden. So verurteilte das Verwaltungsgericht Berlin eine Autofahrerin, die ihren Pkw genau