Ein Arzt muss seinen Patienten selbst dann nicht an einen Vorsorgetermin erinnern, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Erkrankung (hier auffälliger Befund an der linken Brust einer Patientin) vorliegt. In dem entschiedenen Fall reichte es aus, dass die Frauenärztin der Patientin empfahl, in 4 bis 6 Wochen wieder zu ihr zu kommen. Wartet diese 14