Immer wieder beanstanden private Krankenversicherungen von ihren Versicherten im Rahmen von Krankenhausaufenthalten abgeschlossene Wahlleistungsvereinbarungen. Häufiger Streitpunkt ist die Bestimmung der „liquidationsberechtigten Ärzte“. Nach einem Urteil des Landgerichts Heidelberg ist eine formularmäßige Wahlleistungsvereinbarung, nach der es dem Krankenhaus freisteht, dem Patienten den „Wahlarzt“ unter mehreren (hier: insgesamt sechs) aufgeführten Ärzten zuzuweisen, ohne dass der Patient hierauf