Hat eine Gemeinde mit mehreren, deutlich sichtbaren Warnschildern darauf hingewiesen, dass das Baden in dem im Gemeindegebiet liegenden Baggersee verboten ist und findet dort trotzdem „wildes Baden“ statt, geschieht dies auf eigene Gefahr der Badenden. Insbesondere trifft die Kommune nicht die Pflicht, Schilder aufzustellen, die auf die Gefährlichkeit des Springens in das Wasser hinweisen. Kein