Ein Hauseigentümer muss seine Wasserrechnung auch dann bezahlen, wenn der gemessene Verbrauch unerklärlich hoch ist, er aber keinen Defekt am Wasserzähler nachweisen kann. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße begründet dies damit, dass ein hoher Wasserverbrauch allein den Beweis durch einen geeichten Wasserzähler nicht entkräftet. Urteil des VG Neustadt (Weinstraße) vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 4 K