Die Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall setzt voraus, dass sich der Unfall auf dem Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit ereignet hat. Auch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, etwa ein Betriebsausflug, kann einer versicherten Tätigkeit zugerechnet werden. Erforderlich hierfür ist aber, dass der Arbeitgeber die Veranstaltung durchführt oder durchführen lässt und die Teilnahme aller Angehörigen des