Ein Verlagsunternehmen gewährte seinen Mitarbeitern in einem jährlichen Rundschreiben eine als Weihnachtsgratifikation bezeichnete Sonderzahlung. In dem Rundschreiben hieß es u.a.: „Als Dank für Ihren bisherigen persönlichen Einsatz in diesem Jahr und zugleich als ein Stück Motivation für eine weiterhin loyale und wirkungsvolle Zusammenarbeit zahlen wir Ihnen eine Weihnachtsgratifikation aus … Die Zahlung erfolgt an Verlagsangehörige,