Seit dem letztjährigen Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt durch einen in die Besucher gelenkten Lastzug verlangen die Kommunen einen erhöhten Schutz der Bürger. Wird von dem Veranstalter „ein Grundschutz gegen unbefugtes Befahren des Veranstaltungsgeländes mittels Kraftfahrzeugen“, z.B. in Form von Betonquadern als Barrieren, verlangt, stellt sich die Frage, wer die hierfür entstehenden Kosten zu tragen