Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten, dass der Arbeitnehmer eine zehnmonatige Ausbildung zum Prüfingenieur absolvieren sollte. Er sollte zur Rückzahlung der Gesamtkosten von circa 35.000 Euro verpflichtet sein, wenn er vor Ablauf von drei Jahren seit Aufnahme der Prüftätigkeit ausscheidet, und zwar im ersten Jahr zu 100 Prozent der Ausbildungskosten, im zweiten Jahr zu 66,66 Prozent und