Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, in welcher Höhe ein Abmahnender die durch die wettbewerbsrechtliche Abmahnung entstandenen Kosten erstattet verlangen kann, wenn sich nur ein Teil der geltend gemachten Ansprüche als begründet erweist. Wendet sich der Gläubiger in einer Abmahnung gegen ein konkret umschriebenes Verhalten (wie etwa eine bestimmte Werbeanzeige), das er unter