Das Landgericht München hat zwei Klagen deutscher Medienunternehmen gegen die Anbieter eines Werbeblockers abgewiesen. Diese wollten den Vertrieb eines Softwareprogramms unterbinden, das der Nutzer im Internet kostenlos herunterladen kann. Es blockiert die Anzeige von Werbung im Internet. Internetseitenbetreiber können sich allerdings gegenüber dem Hersteller vertraglich zur Einhaltung bestimmter Kriterien für sogenannte akzeptable Werbung verpflichten, sodass