Ein Hauseigentümer beauftragte einen Handwerksbetrieb mit der Neuverfliesung mehrerer Bäder. Bei der Abnahme befanden sich die Fliesen in einem einwandfreien Zustand. Später traten erhebliche Probleme an zahlreichen Fugen auf. Die Fliesen fielen teilweise vollständig von den Wänden ab. Landgericht und Oberlandesgericht gaben dem Hauseigentümer Recht, der von dem Fliesenleger einen Vorschuss für Mangelbeseitigungskosten in Höhe