Eine arbeitsvertraglich vereinbarte Karenzentschädigung ist eine Gegenleistung für die Unterlassung von Konkurrenztätigkeit. Erbringt eine Vertragspartei ihre Leistung nicht, kann die andere vom Wettbewerbsverbot zurücktreten. Ein Rücktritt wirkt dabei für die Zeit nach dem Zugang der Erklärung und führt in der Folgezeit zum Entfallen der wechselseitigen Pflichten. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber