Ein auf Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt veröffentlichte auf dem von ihm betriebenen Blog einen kritischen Bericht über einen Internetdienst, der auf seiner Webseite unter bestimmten Bedingungen Fotos kostenfrei zur Nutzung anbietet, in dem er dessen Geschäftsmodell als „Abzocke“ bezeichnete. In einem von dem Internetunternehmer angestrengten Eilverfahren wurde sein Antrag auf Unterlassung der Bezeichnung „Abzocke“ abgelehnt. Daraufhin