Der Bundesgerichtshof erklärte die Werbung eines Internethändlers für Druckerzubehör mit dem Inhalt „Sollten Sie mit einem kompatiblen Produkt nicht zufrieden sein, haben wir eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie. Das Porto der Rücksendung übernehmen wir!“ für wettbewerbswidrig. Hierdurch wird beim Verbraucher der unrichtige Eindruck erweckt, der Unternehmer hebe sich bei seinem Angebot dadurch von den Mitbewerbern ab, dass