Schließen die Parteien im Rahmen eines Zivilprozesses einen Vergleich, behalten sie sich oftmals den Widerruf der Vereinbarung innerhalb einer bestimmten Überlegungsfrist vor. Wird von keinem Beteiligten der Widerruf erklärt, ist das Verfahren beendet. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die Prozessparteien eine in einem Prozessvergleich wirksam vereinbarte Widerrufsfrist vor deren Ablauf ohne gerichtliche