Dem Verbraucher steht bei einem sogenannten Fernabsatzvertrag (Versand- oder Internethandel) ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, über das er vom Vertragspartner vorher belehrt werden muss. Ausnahmen hiervon bestehen z.B. beim Vertrieb von Zeitungen oder Zeitschriften und bei Fertigung von Waren nach Kundenspezifikation (§ 312d Abs. 4 BGB). Das Landgericht Hannover hat eine Fertigung von Waren nach Kundenspezifikation