Die Kaskoversicherung hatte ihrem Kunden nach einem Unfall versehentlich die höheren Wiederbeschaffungskosten für den Wagen ersetzt und nicht die tatsächlichen Reparaturkosten. Als die Versicherungsgesellschaft den Fehler erkannte, verlangte sie das Geld zurück. Der Kunde wandte hiergegen ein, er habe das Geld bereits ausgegeben und verweigerte die Rückzahlung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab dem Versicherten