Bringt der Besteller für den Unternehmer erkennbar zum Ausdruck, dass Voraussetzung für den Abschluss eines Reparaturauftrags möglichst verlässliche Informationen über die zur Behebung des Schadens notwendigen Kosten sind, und ist er ausdrücklich nur an einer wirtschaftlich sinnvollen Reparatur interessiert, müssen ihm vom Unternehmer die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände mitgeteilt werden. Auf dieser Grundlage war