Ist ein Mieter aufgrund seines Alters nicht mehr in der Lage, den ihm mietvertraglich im Wechsel mit den anderen Mietern auferlegten Winterdienst auszuführen, muss ihn der Vermieter von dieser Verpflichtung befreien. Der betroffene Mieter – hier eine 83-jährige alleinstehende Frau – muss sich in diesem Fall auch nicht an den Kosten für die Durchführung des