Das Bundespatentgericht hat das zugunsten des amerikanischen Unternehmens Apple bestehende Patent zum Entsperren eines Gerätes (Smartphone, Tablet) mittels einer „Wischbewegung“ in Deutschland für nichtig erklärt. Der offiziell als „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“, in der deutschen Übersetzung „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“ beschriebene Vorgang ist