Funknetzwerke, sogenannte WLAN-Systeme, ermöglichen die Einwahl selbst durch Mauern hindurch. Dies birgt die Gefahr, dass unbefugte Dritte in ein Computersystem eindringen und dort Daten ausspionieren. Vor dem Amtsgericht Wuppertal hatte sich ein junger Mann zu verantworten, der in Ermangelung eines eigenen Internetanschlusses einfach den Webzugang über den WLAN-Router des Nachbarn nutzte. Als dieser den „Eindringling“