Wer bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs ein spezielles Kennzeichen beispielsweise mit seinen Initialen oder seinem Geburtsdatum haben will, muss in aller Regel eine erhöhte Gebühr an die Zulassungsstelle entrichten. Eine solche „Wunschkennzeichengebühr“ kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes bereits erhoben werden, wenn der bisherige Halter nach einer Fahrzeugabmeldung ein bestimmtes Kennzeichen für eine